Führerschein-Umtausch

Alten Führerschein umtauschen: bis wann, wie und was es kostet.

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine werden gestaffelt ins EU-Kartenformat umgetauscht. Welche Frist für dich gilt, hängt beim Papierschein vom Geburtsjahr ab, beim Kartenschein vom Ausstellungsjahr — die nächste große Frist ist der 19. Januar 2027.

Kurz eingeordnet

Hinter dem Umtausch steckt eine EU-Vorgabe: Bis 2033 sollen alle Führerscheine dasselbe fälschungssichere Kartenformat haben. Deutschland staffelt das über mehrere Jahre — deine Fahrerlaubnis bleibt dabei unangetastet, es geht nur um das Dokument. Beim Papierschein zählt das Geburtsjahr, bei der Scheckkarte das Ausstellungsjahr (Feld 4a). Welche Frist für dich gilt, liest du oben aus den Tabellen ab oder ermittelst sie in Sekunden mit dem Fristen-Checker.

Alles Weitere gehört in die verlinkten Ratgeber, nicht auf diese Übersicht: was der Umtausch kostet, welche Unterlagen du brauchst, wie der Behördengang abläuft und was bei einer verpassten Frist gilt.

Datenbasis

Fristen für Kartenführerscheine (nach Ausstellungsjahr, Feld 4a)

Verifiziert nach Bundesregierung, BMDV und ADAC. Stand 2026, ohne Gewähr — maßgeblich ist deine Fahrerlaubnisbehörde.

AusstellungsjahrUmtausch bisStatus 2026
1999 – 200119.1.2026abgelaufen
2002 – 200419.1.2027als Nächstes fällig
2005 – 200719.1.2028kommt
200819.1.2029kommt
2009 – 201119.1.2030 bis 2032kommt
2012 – 18.1.201319.1.2033kommt

Datenbasis

Fristen für Papierführerscheine (nach Geburtsjahr)

Grauer oder rosa Papierschein (bis 1998). Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig davon bis 19.1.2033 Zeit.

GeburtsjahrUmtausch bisStatus 2026
vor 195319.1.2033kommt
1953 – 1971 und später19.1.2022 bis 2025abgelaufen