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Fahrschul-Angebote vergleichen

Zwei oder drei Preisblätter, eine ehrliche Zahl: Trag die Einzelpreise ein und sieh, welches Angebot bei gleicher Stundenzahl wirklich günstiger ist.

Hinweis: Preise und Vorstellungsentgelte legt jede Fahrschule selbst fest. Die 12 Pflicht-Sonderfahrten sind für Klasse B gesetzlich vorgegeben (§ 5 / Anlage 2 FahrschAusbO). Die eigentliche Prüfgebühr von TÜV/DEKRA ist nicht enthalten. Ergebnisse sind Vergleichswerte, Stand 2026.

Angebotsvergleich · Annahme: 30 Übungsfahrten + 12 Pflicht-Sonderfahrten (Klasse B)

Position
Grundbetrag
Übungsfahrt (je 45 min)
Sonderfahrt (je 45 min)
Vorstellung Theorie
Vorstellung Praxis
Lernmaterial / App
Vergleichbare Summe
4.120 €günstigstes AngebotGrößter Block: Übungsfahrten (2.100 €)
4.360 €+240 € teurerGrößter Block: Übungsfahrten (2.340 €)

Rechtsgrundlage der Pflicht-Sonderfahrten: FahrschAusbO (Anlage 2).

Häufige Fragen zum Angebotsvergleich

Warum ist der reine Grundbetrag kein guter Vergleich?
Weil die eigentlichen Kosten über Übungs- und Sonderfahrten sowie die Vorstellungsentgelte entstehen. Zwei Fahrschulen mit gleicher Grundgebühr können am Ende hunderte Euro auseinanderliegen.
Warum sind 12 Sonderfahrten fest eingerechnet?
Für Klasse B sind 12 Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben (5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit), je 45 Minuten. Diese Zahl kann keine Fahrschule reduzieren, deshalb ist sie für alle Angebote gleich.
Ist das Vorstellungsentgelt die Prüfungsgebühr?
Nein. Das Vorstellungsentgelt zahlst du der Fahrschule dafür, dass sie dich zur Prüfung vorstellt. Die eigentliche Prüfgebühr von TÜV oder DEKRA kommt separat dazu.