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Führerschein-Umtausch: Fristen-Checker

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen gestaffelt in das EU-Kartenformat umgetauscht werden. Sag mir, welchen Schein du hast — und du bekommst deine exakte Frist samt Countdown.

Welchen Führerschein hast du?

Sonderregel

Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, gelten bis 2033.

Kartenführerschein — AusstellungsjahrFrist
1999 – 200119.1.2026
2002 – 200419.1.2027
2005 – 200719.1.2028
200819.1.2029
200919.1.2030
201019.1.2031
201119.1.2032
2012 – 18.1.201319.1.2033

Häufige Fragen zum Führerschein-Umtausch

Woran erkenne ich, ob ich einen Papier- oder Kartenführerschein habe?
Der Papierführerschein ist ein grauer oder rosa gefalteter Schein (ausgestellt bis 1998). Der Kartenführerschein ist eine Scheckkarte im Format einer Bankkarte (ausgestellt zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013). Danach ausgestellte Karten sind bereits EU-Führerscheine und müssen erst 2033 nicht umgetauscht werden.
Wonach richtet sich meine Umtauschfrist?
Beim Papierführerschein zählt dein Geburtsjahr, beim Kartenführerschein das Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Karte). Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren ist, hat unabhängig davon bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der alte Führerschein verliert seine Gültigkeit als Nachweis. Wer danach ohne gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — üblich ist ein Verwarnungsgeld von rund 10 Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, du musst also keine Prüfung wiederholen, aber du solltest das Dokument zeitnah umtauschen.
Was kostet der Umtausch und wie lange dauert er?
Die Verwaltungsgebühr liegt bei rund 25 Euro, mit biometrischem Passfoto und Versand meist bei 25 bis 35 Euro. Bis das neue Dokument fertig ist, können mehrere Wochen vergehen — plane den Umtausch daher deutlich vor Fristablauf ein, nicht erst in den letzten Tagen.

Quelle & Stand

  • Rechtsgrundlage: EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG; § 24a FeV (Umtauschpflicht). Fristen laut Bundesregierung, BMDV und ADAC.
  • Stand: 2026 · Angaben ohne Gewähr.
  • Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde.