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Führerschein-Umtausch: Alle Fristen 2027 und danach
Die nächste große Umtausch-Frist ist der 19.1.2027 für Kartenführerscheine der Jahrgänge 2002–2004. Der komplette Zeitplan bis 2033 im Überblick.
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Hinweis: Dieser Artikel ist ein redaktionelles Angebot und ersetzt keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Stand: 2026.
Die nächste große Umtausch-Frist ist der 19. Januar 2027: Bis dahin müssen alle Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, ins neue EU-Kartenformat getauscht sein. Hintergrund ist die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG, nach der bis 19. Januar 2033 alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine ausgetauscht sein müssen. Damit die Behörden nicht alle Dokumente auf einmal bearbeiten müssen, läuft der Umtausch in Stufen, gestaffelt nach deinem Geburtsjahr beziehungsweise dem Ausstellungsjahr deines Führerscheins.
Welche Frist für dich gilt, hängt allein davon ab, welche Art von Dokument du besitzt und wann es ausgestellt wurde. Dieser Überblick zeigt dir beide Staffelungen, den Zeitstrahl bis 2033 und die wichtigste Sonderregel für ältere Jahrgänge.
Zwei Fahrpläne: Papier oder Scheckkarte
Der entscheidende erste Schritt ist die Frage, welchen Führerschein du in der Hand hältst. Es gibt zwei getrennte Zeitpläne, und sie folgen unterschiedlichen Kriterien.
- Papierführerschein (grau oder rosa, ausgestellt bis 1998): Hier zählt dein Geburtsjahr.
- Kartenführerschein (Scheckkarte aus Kunststoff, ausgestellt 1999 bis 2013): Hier zählt das Ausstellungsjahr, das du im Feld 4a auf der Vorderseite findest.
Wichtig zum Verständnis: Getauscht wird nur das Dokument. Deine Fahrerlaubnis, also die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, bleibt vollständig bestehen. Es gibt keine neue Prüfung, keinen Sehtest und keine ärztliche Untersuchung für den reinen Pflichtumtausch. Du erhältst schlicht ein moderneres, fälschungssichereres Dokument mit einer neuen Gültigkeit von 15 Jahren für den Kartenkörper.
Kartenführerschein: Frist nach Ausstellungsjahr
Besitzt du eine Scheckkarte aus den Jahren 1999 bis 2013, richtet sich deine Frist nach dem Ausstellungsjahr im Feld 4a. Die folgende Tabelle zeigt den kompletten Fahrplan.
| Ausstellungsjahr (Feld 4a) | Umtausch bis spätestens | Status |
|---|---|---|
| 1999–2001 | 19.01.2026 | verstrichen |
| 2002–2004 | 19.01.2027 | nächste Frist |
| 2005–2007 | 19.01.2028 | offen |
| 2008 | 19.01.2029 | offen |
| 2009 | 19.01.2030 | offen |
| 2010 | 19.01.2031 | offen |
| 2011 | 19.01.2032 | offen |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 | offen |
Am aktuellen Rand steht also der Jahrgang 2002–2004 an. Wenn dein Kartenführerschein aus einem dieser Jahre stammt, solltest du den Umtausch jetzt einplanen und nicht bis kurz vor dem 19.1.2027 warten. Unsicher, in welche Stufe du fällst? Der Fristen-Checker ordnet dich anhand von Dokumententyp und Jahr direkt der richtigen Frist zu.
Papierführerschein: Frist nach Geburtsjahr
Hast du noch einen alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein, zählt dein Geburtsjahr. Alle diese Fristen liegen bereits in der Vergangenheit, wer hier noch nicht getauscht hat, sollte den Umtausch umgehend nachholen.
| Geburtsjahr | Umtausch bis spätestens | Status |
|---|---|---|
| 1953–1958 | 19.01.2022 | verstrichen |
| 1959–1964 | 19.01.2023 | verstrichen |
| 1965–1970 | 19.01.2024 | verstrichen |
| 1971 und später | 19.01.2025 | verstrichen |
| vor 1953 geboren | 19.01.2033 | offen |
Die Sonderregel für vor 1953 Geborene
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren ist, hat für den Umtausch grundsätzlich Zeit bis zum 19. Januar 2033, und zwar unabhängig davon, ob ein Papier- oder ein Kartenführerschein vorliegt und wann dieser ausgestellt wurde.
Diese Regel entlastet die ältesten Jahrgänge, für die ein früher Umtausch besonders aufwendig wäre. Wenn du also vor 1953 geboren bist, gilt für dich die Endfrist 2033, auch wenn deine Karte etwa aus dem Jahr 2004 stammt. Die Sonderregel überschreibt in diesem Fall die reguläre Staffelung.
So erkennst du deinen Dokumententyp und das richtige Jahr
Damit du dich der korrekten Frist zuordnen kannst, musst du zwei Dinge sicher bestimmen: die Art deines Führerscheins und, bei der Scheckkarte, das Ausstellungsjahr. Der Papierführerschein ist ein gefaltetes Dokument aus grauem oder rosafarbenem Papier und wurde in Deutschland bis 1998 ausgegeben. Der Kartenführerschein ist die bekannte Plastikkarte im Scheckkartenformat, ausgegeben ab 1999.
Bei der Scheckkarte findest du das entscheidende Datum im Feld 4a auf der Vorderseite. Verwechsle es nicht mit dem Feld 4b, das das Ablaufdatum der Karte angibt, oder mit Feld 10, das sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen bezieht. Für den Umtausch-Fahrplan zählt allein das Ausstellungsdatum in 4a. Beim Papierführerschein spielt das Ausstellungsdatum dagegen keine Rolle, hier ist ausschließlich dein Geburtsjahr maßgeblich.
Häufige Fragen zu den Umtausch-Fristen
Rund um die Staffelung tauchen immer wieder dieselben Unsicherheiten auf. Die wichtigsten kurz beantwortet:
Was passiert, wenn ich mehrere alte Führerscheine kombiniere?
Maßgeblich ist das Dokument, das du aktuell besitzt und mit dem du dich ausweist. Hast du eine Scheckkarte, gilt die Kartenstaffelung nach Ausstellungsjahr; hast du noch das Papierdokument, gilt die Papierstaffelung nach Geburtsjahr.
Gilt für alle Bundesländer derselbe Zeitplan?
Ja. Die Staffelung nach Geburts- und Ausstellungsjahr ist bundesweit einheitlich, weil sie auf der EU-Führerscheinrichtlinie und der bundesweiten Umsetzung beruht. Zuständig für die Bearbeitung ist die Fahrerlaubnisbehörde an deinem Wohnort.
Muss ich exakt am Stichtag getauscht haben?
Der genannte Tag ist die späteste Frist. Du kannst jederzeit vorher tauschen, und solltest das auch, weil die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann. Wer erst kurz vor dem Stichtag beantragt, riskiert, dass das neue Dokument nicht rechtzeitig fertig ist.
Der Zeitstrahl bis 2033 auf einen Blick
So läuft der Pflichtumtausch bis zum Ende ab. Die frühen Stufen sind bereits abgeschlossen, der aktive Bereich liegt jetzt bei den Kartenführerscheinen.
- 2022–2025: Papierführerscheine nach Geburtsjahr (alle Fristen verstrichen).
- 2026: Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999–2001 (verstrichen).
- 19.01.2027: Kartenführerscheine 2002–2004, die nächste große Frist.
- 2028–2032: Kartenführerscheine der Jahrgänge 2005 bis 2011, Jahr für Jahr eine Stufe.
- 19.01.2033: Endfrist für Karten von 2012 bis 18.1.2013 sowie alle vor 1953 Geborenen.
Nach 2033 ist der Pflichtumtausch abgeschlossen, dann sollen ausschließlich einheitliche EU-Kartenführerscheine im Umlauf sein. Alle Details zu Ablauf, Unterlagen und Kosten findest du gebündelt im Führerschein-Umtausch-Hub.
So gehst du es praktisch an
Prüfe zuerst, welchen Dokumententyp du hast, und lies bei der Scheckkarte das Ausstellungsjahr im Feld 4a ab. Danach ordnest du dich der passenden Tabelle zu. Fällt deine Frist auf den 19.1.2027 oder später, plane den Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts rechtzeitig, die Bearbeitung bis zum fertigen neuen Dokument dauert oft mehrere Wochen, teils bis zu sechs. Mitbringen musst du deinen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den alten Führerschein. Wer die Frist bereits verpasst hat, sollte den Umtausch trotzdem zeitnah nachholen; die Fahrerlaubnis selbst bleibt gültig.
Quelle: EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG; Fristen laut Bundesregierung/BMDV/ADAC. Stand: 2026, ohne Gewähr.
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Veröffentlicht durch die Führerschein-Planer-Redaktion. Veröffentlicht am 10. August 2026.
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