Führerschein-Kostencheck

Ab welchem Alter kannst du den Führerschein Klasse B machen?

Mit 17 über BF17 starten oder direkt mit 18 – was der Altersunterschied für dich bedeutet.

Führerschein-Planer02. Oktober 20260 Aufrufe

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Hinweis: Preise, Prüfungsgebühren und Regelungen unterscheiden sich je Fahrschule, Bundesland und Prüforganisation und ändern sich. Die genannten Werte sind Orientierungs-Spannen (Stand 2026), hol dir vor der Anmeldung ein konkretes Angebot deiner Fahrschule. Keine Rechtsberatung.

Mit 17 Jahren die Prüfung ablegen und dann begleitet fahren, oder direkt mit 18 ohne Begleitperson unterwegs sein, Klasse B lässt dir grundsätzlich zwei Wege offen. Welcher davon zu dir passt, hängt weniger vom Preis als von deiner persönlichen Situation ab.

BF17: Der Weg mit 17 Jahren

Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) kannst du deine Ausbildung schon mit 17 Jahren abschließen und die Prüfung ablegen. Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du danach nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren, erst mit 18 fällt diese Einschränkung automatisch weg, ohne dass eine weitere Prüfung nötig ist.

Der Vorteil: Du sammelst schon vor dem 18. Geburtstag echte Fahrpraxis im Straßenverkehr, begleitet von einer erfahrenen Person. Das reduziert erfahrungsgemäß die Unsicherheit, die viele frisch gebackene 18-Jährige beim ersten alleinigen Fahren empfinden.

Voraussetzungen an die Begleitperson (§48a FeV)

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Nicht jede Person darf dich als Begleitperson beim BF17 begleiten. Laut §48a Abs. 5 FeV muss die Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und darf höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Zusätzlich muss die Person namentlich in deiner Prüfbescheinigung eingetragen sein, spontane Begleitpersonen ohne Eintrag sind nicht zulässig.

💡 Gut zu wissen: Kläre frühzeitig, welche Personen aus deinem Umfeld die Voraussetzungen als Begleitperson erfüllen, Alter, Führerschein-Dauer und Punktestand in Flensburg lassen sich nicht kurzfristig ändern.

Kann ich mehrere Begleitpersonen eintragen lassen?

Ja, du bist nicht auf eine einzige Begleitperson beschränkt. Mehrere Personen können eingetragen werden, solange jede von ihnen die Voraussetzungen nach §48a FeV einzeln erfüllt. Das erhöht deine Flexibilität, weil du nicht von der Verfügbarkeit nur einer Person abhängig bist, frag bei deiner Fahrschule oder Führerscheinstelle nach dem genauen Verfahren für den Eintrag.

Direkt mit 18: Der klassische Weg

Wer nicht über BF17 starten möchte, kann seine Ausbildung auch regulär erst mit 18 Jahren abschließen und direkt ohne Begleitpflicht fahren. Das erspart die Organisation von Begleitpersonen, bedeutet aber auch, dass die erste komplett eigenständige Fahrt gleich ohne die Absicherung durch eine erfahrene Person im Beifahrersitz stattfindet.

⚠️ Achtung: Die Entscheidung zwischen BF17 und dem direkten Weg mit 18 solltest du frühzeitig mit deiner Fahrschule besprechen, da sich davon der zeitliche Ablauf der gesamten Ausbildung ableitet.

Die Probezeit: Was nach der Prüfung noch gilt

Unabhängig davon, ob du über BF17 oder direkt mit 18 startest, gilt anschließend eine Probezeit von 2 Jahren ab deiner ersten Fahrerlaubnis (§2a StVG). In dieser Zeit hast du als Fahranfänger:in einen besonderen rechtlichen Status: Ein sogenannter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zu einem verpflichtenden Aufbauseminar, das du auf eigene Kosten absolvieren musst, sowie zu einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre, also auf insgesamt 4 Jahre.

Diese Regelung betrifft alle Fahranfänger:innen gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie über BF17 oder klassisch mit 18 gestartet sind. Die Probezeit beginnt in beiden Fällen mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis, nicht erst mit dem Wegfall der Begleitpflicht bei BF17.

Was das für deine Budgetplanung bedeutet

Preislich unterscheiden sich BF17 und der direkte Weg mit 18 in der Regel nicht wesentlich, die Ausbildung selbst kostet unabhängig vom Startzeitpunkt ähnlich viel, die Gesamtkosten für Klasse B liegen 2026 typisch bei rund 2.500–4.500 €. Der Unterschied liegt eher in der Organisation: Bei BF17 solltest du frühzeitig klären, ob genug geeignete Begleitpersonen in deinem Umfeld zur Verfügung stehen, damit du die Zeit bis zum 18. Geburtstag auch wirklich zum Üben nutzen kannst.

Ein finanzieller Aspekt, den viele unterschätzen: Kommt es während der Probezeit zu einem A- oder zwei B-Verstößen, zahlst du das verpflichtende Aufbauseminar selbst. Diese zusätzlichen Kosten lassen sich am besten vermeiden, indem du die Probezeit als das nimmst, was sie ist, eine Phase, in der besondere Vorsicht im Straßenverkehr auch finanziell sinnvoll ist.

Ein weiterer Punkt bei der Budgetplanung: Manche Fahrschulen bieten spezielle BF17-Pakete an, die die zusätzliche Organisation rund um die Begleitperson bereits berücksichtigen. Frag aktiv danach, statt automatisch von einem identischen Ablauf wie beim klassischen Weg mit 18 auszugehen.

Wie sich BF17 auf deine Fahrpraxis auswirkt

Der wohl größte Vorteil von BF17 zeigt sich nicht am Prüfungstag, sondern in den Monaten danach: Während Fahranfänger:innen, die direkt mit 18 starten, ihre erste komplett eigenständige Fahrt sofort ohne jede Absicherung antreten, sammelst du bei BF17 in dieser Zeit weiter Erfahrung, mit einer erfahrenen Person an deiner Seite, die im Zweifel eingreifen oder beruhigend einwirken kann. Gerade in ungewohnten Situationen wie dichtem Berufsverkehr, unbekannten Strecken oder schlechten Wetterbedingungen macht dieser Unterschied für viele einen spürbaren Unterschied im eigenen Sicherheitsgefühl.

Das bedeutet nicht, dass der direkte Weg mit 18 automatisch riskanter ist, viele Fahranfänger:innen kommen auch ohne diese zusätzliche Übungsphase gut zurecht. Es ist eher eine Frage des persönlichen Sicherheitsbedürfnisses: Wer sich nach der Prüfung noch nicht bereit für komplett eigenständiges Fahren fühlt, profitiert von der Möglichkeit, diese Übergangsphase mit BF17 begleitet zu gestalten.

Sprich mit deinem Fahrlehrer auch darüber, wie die letzten Ausbildungsmonate vor deinem 17. Geburtstag idealerweise ablaufen, wenn du BF17 nutzen möchtest. Ein durchdachter Zeitplan hilft, die Ausbildung nicht unter Zeitdruck abzuschließen, nur um pünktlich zum 17. Geburtstag prüfungsreif zu sein.

Ein häufiger Stolperstein: Familienmitglieder oder Bekannte, die eigentlich als Begleitperson infrage kämen, erfüllen bei genauerer Prüfung eine der Voraussetzungen nicht, etwa weil die Fahrerlaubnis erst seit weniger als 5 Jahren besteht oder weil im Fahreignungsregister mehr als 1 Punkt eingetragen ist. Kläre das deshalb so früh wie möglich, idealerweise schon vor Beginn der praktischen Ausbildung, damit du nicht kurz vor der Prüfung ohne eingetragene Begleitperson dastehst.

Auch der Eintrag selbst braucht etwas Vorlauf: Die Begleitperson muss namentlich in deiner Prüfbescheinigung stehen, bevor du nach der Prüfung begleitet fahren darfst. Sprich das Verfahren frühzeitig mit deiner Fahrschule ab, damit der Eintrag rechtzeitig zur Prüfung vorliegt.

Denk auch daran, dass sich die Situation einer Begleitperson während der Zeit bis zu deinem 18. Geburtstag ändern kann, etwa durch einen neuen Punkteeintrag im Fahreignungsregister. Sprich mit deinen Begleitpersonen offen darüber, dass die Voraussetzungen durchgehend erfüllt sein müssen, nicht nur zum Zeitpunkt des Eintrags in die Prüfbescheinigung.

Häufige Fragen

Muss ich mich für BF17 extra anmelden, oder passiert das automatisch?

Frag hierzu direkt deine Fahrschule, da BF17 eine bewusste Entscheidung ist, die sich auf den Ausbildungsablauf und die Prüfbescheinigung auswirkt.

Was passiert, wenn meine einzige mögliche Begleitperson die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt?

Sprich das frühzeitig mit deiner Fahrschule oder Führerscheinstelle ab, ohne eine eingetragene, qualifizierte Begleitperson darfst du vor deinem 18. Geburtstag nicht alleine fahren.

Gilt die Probezeit auch, wenn ich erst mit 18 die Prüfung mache?

Ja, die Probezeit von 2 Jahren nach §2a StVG gilt für alle Fahranfänger:innen ab dem Erwerb der Fahrerlaubnis, unabhängig vom Startalter.

Verlängert sich die Probezeit automatisch bei jedem kleinen Verstoß?

Nein, relevant sind ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße. Erst dann greifen das verpflichtende Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre.

Kann ich BF17 auch nutzen, wenn ich erst kurz vor meinem 18. Geburtstag mit der Ausbildung fertig werde?

Grundsätzlich ja, allerdings bleibt dir dann kaum Zeit für begleitetes Fahren vor dem 18. Geburtstag. Sprich frühzeitig mit deiner Fahrschule über einen realistischen Zeitplan.

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Veröffentlicht durch die Führerschein-Planer-Redaktion. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.

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